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Zwei Jahre Bewährung nach Nazimord in Erfurt

Gerade mal zwei Jahre Haft auf Bewährung bekam der Mörder von Helmut Balzke (48), der diesen während eines Angriffes von Neonazis auf Punks im Januar 2003 in Erfurt tötete. Das Landgericht Erfurt wertete den Angriff als minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist ein Ausdruck von Missachtung sozial Randständiger. Wir dokumentieren den Bericht der Prozessbeobachtung.

Bericht der Prozessbeobachtung

Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Angeklagten nach tödlichem rechten Angriff auf Punks in Erfurt im Januar 2003
Landgericht Erfurt wertet die Umstände des Todes von Hartmut Balzke als minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge
Urteil ist Ausdruck von Missachtung sozial Randständiger


Heute wurde am Landgericht Erfurt das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod von Hartmut Balzke (48) am 25. Januar 2003 in Erfurt in Folge eines rechtsextremen Angriffs verkündet. Die 2. Schwurgerichtskammer verurteilte den mittlerweile 28-jährigen Dirk Q. zu zwei Jahren Haft auf zwei Jahre Bewährung und zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Hinsichtlich des Todes von Hartmut Balzke ging die Kammer von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge aus. Die gezielten Schläge und Tritte gegen den wehrlos am Boden liegenden überlebenden Nebenkläger Sebastian Q. ahndete die Kammer als einfache Körperverletzung.

In ihrer Urteilsbegründung führte die Kammer aus, dass Dirk Q. Hartmut Balzke so schlug, dass er stürzte und sich dadurch die tödliche Kopfverletzung zuzog. Bei dem Angriff auf den im Prozess als Nebenkläger auftretenden Sebastian Q. ging sie davon aus, dass Dirk Q. ihn ebenfalls niederschlug und auf ihn eintrat. Allerdings, so die Kammer, hätten die Tritte gegen den Kopf des Betroffenen, die zu dem Gesichtstrümmerbruch führten, auch von anderen, unbekannt gebliebenen Angreifern ausgeführt worden sein können.

Darüber hinaus bezeichnete die Kammer die Tatsache, dass zwischen der Tat und der erstinstanzlichen Verhandlung fünfeinhalb Jahre gelegen haben, als "rechtswidrig". Die Tatsache, dass Q. nach dem Tod von Balzke nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, veranlasste die Kammer in ihrer Urteilsbegründung dazu, den Tod von Balzke als einen "heilsamen Schock" für den Angeklagten zu bezeichnen.

"Das Urteil und das gesamte Strafverfahren sind Ausdruck einer tiefen Missachtung gegenüber Punks und sozial Randständigen. Offenbar sind sie in den Augen der Richter Opfer zweiter Klasse." resümiert eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung. Die Nebenkläger werden bis Anfang nächster Woche über das Einlegen von Rechtsmitteln entscheiden.

Der Ausgangspunkt: Rechte Provokation bei Punk-Party

Am 25. Januar 2003 versuchte Dirk Q. sich gemeinsam mit einem "Kameraden" Zutritt zu einer Party von Punks im Stadtteil Erfurt-Nord zu verschaffen. Die Gastgeber der Party verwehrten ihnen aufgrund ihrer Zugehörigkeiten zur rechtsextremen Szene den Zutritt. Daraufhin provozierten Q. und sein Begleiter bewusst weiter; die beiden Männer riefen immer wieder "kommt doch her, kommt doch her" und wollten ganz offensichtlich eine Schlägerei auf offener Straße auslösen.

Tatsächlich begaben sich dann einige Partygäste aus der Punkszene, die ohnehin zum Alternativen Jugendzentrum wollten, auf die Straße und begannen, die beiden Neonazis zu verfolgen. Dabei kam es zu einer Auseinandersetzung, an deren Ende Dirk Q. eine leichte Stichverletzung durch ein Messer erlitt. Es ist bis heute ungeklärt, wer Dirk Q. diese Stichverletzung zufügte.

Gesichert ist hingegen, dass Dirk Q. daraufhin in der Triftstraße zunächst eine Kneipe namens "Werners Billard Pub" betrat. Die Kneipe galt nach Aussagen von Bewohnern des Viertels als Treffpunkt für Gäste, die sich der politischen Rechten zuordnen. Als Dirk Q. die Gaststätte wieder verließ, befanden sich noch Hartmut Balzke sowie der Nebenkläger Sebastian Q. in unmittelbarer Nähe der Kneipe. Es ist unklar, wie viele Personen zusammen mit dem Angeklagten die Kneipe verließen und Hartmut Balzke sowie Sebastian Q. angriffen.

Schläge und Tritte gegen Wehrlose

Unterschiedliche ZeugInnen haben im Prozess am Landgericht Erfurt ausgesagt, dass sie beobachtet haben, wie ein großer, breitschultriger Mann mit heller Jacke und Basecap zunächst Hartmut Balzke gezielt mit der Faust schlug, so dass dieser zusammensackte und "wie ein nasser Sack" und mit dem Hinterkopf auf der Straße aufschlug. Hartmut Balzke erlitt durch den Aufprall eine tödliche Hirnschwellung. Darüber hinaus haben mehrere Zeugen beschrieben, wie der gleiche Mann den jetzigen Nebenkläger Sebastian Q. niederschlug und dann mit brutaler Gewalt mehrfach gegen den Oberkörper und Kopf des bewusstlos am Boden Liegenden trat. Sebastian Q. erlitt einen Gesichtstrümmerbruch -- er trägt seit dem Angriff mehrere Implantate im Kopfbereich. Zwei der Zeugen betonten im Landgericht, dass das Ereignis zwar schon fünf Jahre her sei. Die Bilder aber, wie dieser Mann -- bei dem es sich nach den Beschreibungen der Zeugen um den Angeklagten Dirk Q. handelte -- auf sein regungslos am Boden liegendes Opfer eintrat, könnten sie nicht vergessen.

Dirk Q. wurde am Tatort zunächst nicht festgenommen, sondern in einem Krankenwagen abtransportiert, aus dem er flüchtete. Erst drei Tage nach dem Tod von Hartmut Balzke fand eine Hausdurchsuchung bei Dirk Q. statt; die Jacke war inzwischen entsorgt, das T-Shirt, was er am Tatabend getragen hatte, gewaschen. Dennoch fanden sich an seinen Schuhen Blutspuren, die von dem Nebenkläger Sebastian Q. stammten.

Sowohl Hartmut Balzke als auch Sebastian Q. waren nicht in der Lage gewesen, sich gegen den Angriff zu wehren. Beide waren mit 3,1 und 2,9 Promille so stark alkoholisiert, dass an eine Gegenwehr nicht mehr zu denken war -- und dass dies für alle Angreifer erkennbar war.

Ein Toter vom Rand der Gesellschaft: Für die Thüringer Justiz eine Bagatelle

Obwohl Dirk Q. schnell unter dringendem Tatverdacht stand, Hartmut Balzke den tödlichen Schlag versetzt und den Nebenkläger Sebastian Q. schwerste Kopfverletzungen zugefügt zu haben, wurde er -- trotz laufender Bewährung -- nicht in Untersuchungshaft verbracht.

Ein absolut unüblicher Vorgang: Denn Dirk Q. war zum Zeitpunkt des Angriffs unter Bewährung: gerade einmal zwei Monate zuvor war er im November 2002 u.a. wegen Körperverletzung und dem Zeigen des Hitlergrußes zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.

Im November 2003 erhob die Staatsanwaltschaft Erfurt dann Anklage gegen Dirk Q. wegen Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge. Doch dann passierte drei Jahre lang gar nichts. Im Dezember 2006 lehnte die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Erfurt die Zulassung der Anklage ab; es habe sich lediglich um eine "Schlägerei mit Todesfolge" gehandelt, so das Gericht. Gegen den Beschluss legte die Staatsanwaltschaft Erfurt beim Oberlandesgericht Thüringen erfolgreich Beschwerde ein. Am 5. März 2007 entschied das OLG Thüringen, Dirk Q. sei im Sinne der ursprünglichen Vorwürfe vor einer anderen Kammer des Landgerichts Erfurt anzuklagen. Dann dauerte es noch einmal ein Jahr, bis zum 10. März 2008, bis der Prozess vor der 2. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Erfurt begann.

"Diese jahrelange Verzögerung ist rechtlich gesehen absolut unerklärlich ebenso wie die Tatsache, dass der damals unter Bewährung stehende Beschuldigte nicht in Untersuchungshaft genommen wurde", kritisiert Nebenklägervertreter Scharmer.

Das Gericht ignoriert rechtsextreme Gefahr

"Im Prozess wurde deutlich, dass der Tod von Hartmut Balzke von der Thüringer Justiz lediglich als Bagatelle angesehen wird," stellt eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung fest. Zudem legte das Schwurgericht eine völlige Missachtung für die Situation der Nebenkläger und deren Umfeld aus der Punkszene an den Tag. So bestand der Vorsitzende Richter darauf, dass alle Zeugen ihre Anschrift und Wohnort laut zu nennen hatten. Ein absolut unübliches Vorgehen in Prozessen, bei denen die Zeugen erkennbar Angst vor rechtsextremen Racheakten haben -- und diese Angst ist angesichts der Bedrohung von allen in Thüringen, die nicht ins rechte Weltbild passen, mehr als berechtigt ist. Zuletzt war es im März 2008 zu einem schweren Angriff von einem Dutzend Neonazis auf bekannte antifaschistische AktivistInnen in Erfurt gekommen. Dabei wurde ein Betroffener bis zur Bewusstlosigkeit getreten.

Zwei der Zeugen aus der Punkszene wurden im Gerichtssaal verhaftet, weil sie u.a. Geldstrafen wegen Beleidigungen von Polizeibeamten nicht bezahlt hatten; einer der Zeugen muss deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Jahr absitzen. Demgegenüber hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten Dirk Q. für die Tatbestände der Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge lediglich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Das Gericht hatte sich zuvor geweigert, auf Antrag der Nebenklage einen rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass es sich bei den Tritten auf den Kopf des Nebenklägers Sebastian Q. keineswegs um eine einfache Körperverletzung, sondern nach gängiger Rechtssprechung um eine gefährliche Körperverletzung gehandelt habe.

Punks und sozial Randständige als Opfer zweiter Klasse

Hartmut Balzke ist einer von mehr als 120 Menschen, der seit 1990 an den Folgen rechtsextremer oder rassistischer Gewalt in Deutschland gestorben sind. Der 48-jährige Familienvater aus Forst (Brandenburg) kam aus einem sozial randständigen Milieu und hatte am 25. Januar 2003 seinen Sohn Daniel zu einem Ausflug zu Freunden nach Erfurt begleitet. Zwei Jahre nach dem Tod von Hartmut Balzke nahm sich dessen Ehefrau das Leben: Der Sohn ist nun Vollwaise.

Bei Rückfragen erreichen Sie die Mobile Opferberatung unter der Telefonnummer 01 70 / 2 92 53 61.



Presse:

20.06.08 - Tagesspiegel

Rechtsextremismus
Die langsam mahlenden Mühlen der Erfurter Justiz

Nach über fünf Jahren ergeht ein – mildes – Urteil gegen einen rechten Schläger. Frühere Taten waren nicht mehr zu berücksichtigen.

Erfurt - Ein Mensch ist tot, ein anderer erlitt schwere Verletzungen – doch der Täter musste sich erst nach über fünf Jahren vor Gericht verantworten und kam mit einer milden Strafe davon. Das Landgericht Erfurt verurteilte am Donnerstag den zumindest früher rechtsextremen Dirk Q. wegen Körperverletzung mit Todesfolge und einer weiteren Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der Angeklagte muss auch 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Der Hüne hatte am 25. Januar 2003 in Erfurt nach Konflikten mit Punks dem stark alkoholisierten, 48-jährigen Arbeitslosen Hartmut Balzke einen derart wuchtigen Faustschlag versetzt, dass Balzke mit dem Kopf auf dem Gehweg aufschlug. Zwei Tage später war das Opfer tot. Dirk Q. hatte am Tatabend auch einen Punk zu Boden geschlagen und getreten. An diesem Angriff waren möglicherweise Kumpane von Q. beteiligt. Der Punk wurde so schwer am Kopf verletzt, dass ihm Titanplatten eingesetzt werden mussten, um das Gesicht zu stabilisieren.

Die 2. große Strafkammer kritisierte die enorme Dauer des Verfahrens. Es habe „rechtsstaatswidrig“ „viel zu lange gedauert“, sagte der Vorsitzende Richter Roland Zoller. Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass die Verfahrensdauer ihn belastet habe. Außerdem sei er in den fünfeinhalb Jahren seit der Tat nicht mehr straffällig geworden, sagte Zoller. Der Angeklagte selbst wirkte ungerührt. Den Fall Balzke hatten Tagesspiegel und „Frankfurter Rundschau“ im Jahr 2003 in ihrer Auflistung von Todesopfern rechter Gewalt erwähnt.

Mit dem Urteil endete nun zumindest vorläufig ein Verfahren, das skandalträchtig erscheint. So wurde der kurz nach dem Gewaltexzess als Tatverdächtiger ermittelte Q. nicht festgenommen, geschweige denn einem Haftrichter vorgeführt, obwohl er zur Tatzeit gleich zweifach unter Bewährung stand. Das Amtsgericht Erfurt hatte ihn im Januar 2000 wegen mehrerer Delikte zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt, im November 2002 kam ein Jahr Jugendstrafe hinzu. Es ging um Körperverletzung, Verwendung von Nazi-Kennzeichen und Beleidigung. Die Strafen hatte das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt; die Fristen waren beim Angriff auf Balzke und den Punk noch nicht abgelaufen.

Außerdem ließ sich die 1. große Strafkammer des Landgerichts Erfurt mit dem Fall viel Zeit. Erst im Dezember 2006 entschied die Kammer über die Zulassung der drei Jahre zuvor erhobenen Anklage. Die Richter meinten, dem Angeklagten sei nur eine Schlägerei vorzuwerfen, durch die der Tod eines Menschen verursacht wurde. Die Staatsanwaltschaft beschwerte sich beim Oberlandesgericht (OLG), das im März 2007 die Anklage komplett zuließ. Das Landgericht habe „wesentliche Beweismittel außer Betracht gelassen“, hieß es im Beschluss. Außerdem sei die Tat Q. „nicht wesensfremd“. Das aktuelle Verfahren teilte das OLG dann der 2. großen Strafkammer des Landgerichts zu. Dirk Q. hat von der enormen Zeitspanne zwischen Tat und Prozess profitiert. Nach und nach wurden die Einträge im Bundeszentralregister gelöscht. Bei Jugendstrafen gilt meist eine Tilgungsfrist von fünf Jahren. So war Q. vor dem neuen Urteil nicht mehr vorbestraft. Das Justizministerium wird nun Fragen beantworten müssen. Die Linksfraktion im Landtag will, dass sich der Justizausschuss mit dem Fall befasst.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 20.06.2008)



21.06.08 - Tagesspiegel

Massive Kritik an Justiz in Thüringen

Thüringen steht vor einem Justizskandal. Staatsanwaltschaft und Landgericht in Erfurt sind massiver Kritik ausgesetzt, weil ein Verfahren gegen einen zumindest früher rechtsextremen Schläger mehr als fünf Jahre dauerte und mit einem milden Urteil endete. Der Mann hatte im Januar 2003 den Arbeitslosen Hartmut Balzke getötet und einen Punk schwer verletzt.

Erfurt/Berlin - Das Landgericht verhängte am Donnerstag, wie berichtet, gegen den Täter Dirk Q. nur eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Auch während des Verfahrens war Q. frei, obwohl er zur Tatzeit zweifach unter Bewährung gestanden hatte. „Ich bin fassungslos“, empörte sich am Freitag der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, Heiko Gentzel. „Das ist ein Justizskandal, wie ich ihn nicht für möglich gehalten habe“. Gentzel warf Staatsanwaltschaft und Landgericht „eine Kette von Fehlern“ vor. Gewalttätern werde signalisiert, „du kannst in Thüringen auf offener Straße einen Mann erschlagen und kommst mit Bewährung davon“.

Auf Antrag der Fraktionen von SPD und Linkspartei wird sich der Justizausschuss mit dem Fall befassen. Auch der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Roland Hahnemann, sprach von einem Skandal. Der Ablauf des Verfahrens sei „verheerend“. Ähnliche Reaktionen gab es über Thüringen hinaus. „Ich erwarte, dass das Landgericht Erfurt der Öffentlichkeit erklärt, welche Konsequenzen es aus dem Justizskandal zieht“, sagte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD). Nach Ansicht seiner Amtskollegin von der Linken, Petra Pau, sind Verfahren und Urteil „geradezu eine Einladung an rechtsextreme Gewalttäter, weiter zuzuschlagen“. Der frühere Justizsenator von Berlin, Wolfgang Wieland, der für die Grünen im Bundestag sitzt, sieht „den Grundsatz gröblich verletzt, die Strafe habe der Tat auf dem Fuße zu folgen“. Das Verfahren habe keinerlei abschreckende Wirkung, „die gerade bei der rechtsextremen Szene so notwendig ist“, sagte Wieland. Er regte an, der Thüringer Landtag solle darüber sprechen, wie die Organisation der Justiz zu verbessern wäre.

Harte Vorwürfe äußerte auch der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan J. Kramer. Er sei entsetzt, denn „offenbar waren in diesem Fall das Leben eines Arbeitslosen und die Gesundheit eines Punks nicht so viel wert wie die schonende Behandlung eines einschlägig aufgefallenen Täters“.

Das Justizministerium in Erfurt sieht keinen Skandal, aber einen „bedauernswert langen Zeitraum zwischen Anklageerhebung und Prozess“. Dies sei jedoch die Ausnahme, sagte ein Sprecher. Thüringen nehme bundesweit bei der Erledigung von Strafsachen einen Spitzenplatz ein. Im Landgericht hieß es, das Verfahren habe so lange gedauert, weil die zunächst zuständige Strafkammer mit Fällen befasst war, bei denen die Tatverdächtigen nach tödlichen Verbrechen in Untersuchungshaft saßen. Bei Dirk Q. hatte die Staatsanwaltschaft darauf verzichtet, einen Haftbefehl zu beantragen.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 21.06.2008)



21.06.08 - Neues Deutschland

Ein Punk als Opfer zweiter Klasse
»Guter Lebenswandel«: Landgericht verurteilt rechten Totschläger zu nur zwei Jahren auf Bewährung
Von Anke Engelmann, Erfurt

Zwei Jahre Bewährung für einen rechten Schläger, der 2003 einen Punk getötet und einen zweiten schwer verletzt haben soll: Weil die Opfer der Erfurter Punkszene angehörten, sei das Verfahren verschleppt worden, kritisiert die Mobile Opferberatung.

Sie haben jegliche Hoffnung auf Gerechtigkeit aufgegeben: der mit dem zertrümmerten Gesicht und der, dessen Vater im Januar 2003 brutal ermordet wurde. Zwei Jahre Haft für den Schläger, zur Bewährung ausgesetzt, dazu 200 Stunden gemeinnützige Arbeit, entschied am Donnerstag die zweite Schwurkammer des Erfurter Landgerichtes. Der Vorwurf: minderschwere Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung.

Die Thüringer Linksfraktion hat nun angekündigt, die Angelegenheit vor den Justizausschuss zu bringen. Besonders die Länge des Verfahrens, das sich seit fünf Jahren hinzieht, sei ein Skandal, so der innenpolitische Sprecher Roland Hahnemann.

25. Januar 2003: Bei einer Party in einer Punker-WG in Erfurt-Nord tauchen zwei stark angetrunkene Neonazis auf – Dirk Q. und sein Kumpel. Als sie nicht eingelassen werden, pöbeln sie auf der Straße. Einige Punks verfolgen die Beiden, es kommt zu einer »Auseinandersetzung« – so der Gerichtsjargon. Jemand verletzt Dirk Q. mit einem Messer. Später, in der Triftstraße, vorm Eingang einer rechten Szenekneipe, treffen die Zwei auf die Punks Hartmut Balzke und Sebastian Q., die ebenfalls eine Menge Alkohol intus haben. Dirk Q. tickt aus. Mehrere Zeugen berichten, wie »ein großer, breitschultriger Mann« die Schultern lockert, erst mit einem gezielten Faustschlag Hartmut Balzke niederstreckt, dann Sebastian Q., den er anschließend mit den Füßen brutal malträtiert. Diese Bilder haben sie bis heute nicht aus dem Kopf bekommen.

Doch die Zeugen gehören überwiegend ebenfalls der Punkszene an und scheinen der Justiz nicht glaubwürdig. Einen von ihnen schickte das Gericht erst mal selbst hinter Gitter, weil noch eine Geldstrafe offen war.

Es sei nicht zweifelsfrei festzustellen, so Richter Roland Zoller, ob Dirk Q. wirklich als Einziger zugetreten habe und mit welcher Kraft. In seiner Urteilsbegründung hob er zudem den untadeligen Lebenswandel hervor, den der geläuterte Gewalttäter seitdem vorzuweisen habe. Offensichtlich, so Zoller in seiner mehr als einstündigen Urteilsbegründung, sei die Tat ein »heilsamer Schock« für den heute 27-Jährigen gewesen.

Nur ganz am Rande ging der Richter auf den politischen Hintergrund der Tat ein. Dass Dirk Q. zumindest damals der rechten Szene angehörte, steht fest. Schließlich unterlag er zum Zeitpunkt der Tat gleich zwei Bewährungsstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung und Zeigens des Hitlergrußes. Doch obwohl gegen ihn in einem Tötungsdelikt ermittelt wurde, sei die Bewährung seinerzeit aufgehoben worden, erläutert Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der die Nebenkläger vertritt. Weil die Bewährung aus dem Zentralregister gelöscht wurde, gilt Dirk Q. als nicht vorbestraft.

Das war es denn auch, was der Richter ebenfalls lobend hervorhob. Er erwähnte zudem die außergewöhnlich lange Verfahrenszeit, die für den Angeklagten eine große Belastung dargestellt habe. Mehrere Jahre lang war das Verfahren zwischen den verschiedenen Instanzen hin und her geschoben worden, bevor das Landgericht 2008 das Hauptverfahren eröffnete.

Unglaublich, dass sich ausgerechnet dies nun strafmildernd auswirken soll, meint Scharmer. »Der Mann hat den Tod eines Menschen auf dem Gewissen – und nicht einen Tag in Haft verbracht.«

Die mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt, die den nach Halle umgezogenen Sebastian Q. inzwischen betreut, kritisiert weitere Pannen. So habe erst drei Tage nach dem Tod von Balzke eine Hausdurchsuchung bei Dirk Q. stattgefunden. Der hatte inzwischen seine blutbespritzten Klamotten entsorgt oder gewaschen. Trotzdem hätten die Ermittler an seinen Schuhen Blutspuren von Sebastian Q. gefunden. Das Urteil sei Ausdruck der Missachtung sozial Randständiger, kritisiert die Opferberatung. Das Gericht behandle die Punks offenbar als Opfer zweiter Klasse.

Ob er noch etwas sagen wolle, fragt der Richter den Nebenkläger Sebastian Q. Mit gepresster Stimme sagt er »Nein«. Er trägt ein schwarzes Antifa-T-Shirt, zerfetzte Shorts lassen die Knie frei, Tätowierungen sind zu sehen. Der Richter wendet sich an Dirk Q. Der steht auf, räuspert sich. Er habe den Worten seines Verteidigers nichts hinzuzufügen, sagt er. Seine Haare sind stoppelkurz. Aber er sieht richtig adrett aus in gestreiftem Hemd und Jeans.



26.06.08 - Neues Deutschland

Revision im Prozess um Mord an Punker

Erfurt (ND-Engelmann). Im Verfahren zu einer tödlichen Schlägerei in Erfurt, bei der ein Neonazi einen Punk getötet und einen anderen schwer verletzt hatte, wird die Nebenklage in Revision gehen. Das teilte der Anwalt der Nebenkläger, Sebastian Scharmer, mit. Der heute 27-Jährige, der dem zum Tatzeitpunkt nachweislich der rechtsextremistischen Szene angehörte, hatte einen 47-jährigen Punker niedergeschlagen, so dass dieser kurz darauf an den Folgen starb. Einem zweiten hatte er mit Tritten das Gesicht zertrümmert. Das Landgericht hatte den Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung sowie 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Das Urteil vom 19. Juni hatte zu heftigen Protesten geführt. So forderte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) vom Landgericht Erfurt eine Erklärung über die Folgen dieses »Justizskandals«. Petra Pau (MdB, Die LINKE) kritisierte das Urteil als »Einladung an rechtsextreme Gewalttäter, weiter zuzuschlagen«. Mit dem Fall wird sich auf Antrag von Links- und SPD-Fraktion der Justizausschuss des Landtages befassen.



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